Rechtsanwalt Jan-Hendrik Pannenborg ist Fachanwalt für Insolvenzrecht
und weist damit die besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse
im Insolvenz- und Sanierungsrecht nach. Rechtsanwalt Pannenborg wird
seit Jahren von mehreren Insolvenzgerichten zum Treuhänder in Verbraucherinsolvenzverfahren
sowie zum Insolvenzverwalter in Regelinsolvenzverfahren
(Unternehmensinsolvenzen) bestellt. Das für die erfolgreiche Verfahrensabwicklung
notwendige Know-how, also Fragen des Kapitalersatzrechtes,
des Anfechtungsrechtes, des Arbeitsrechtes bis hin zum Forderungseinzug,
wird durch alle Rechtsanwälte der Kanzlei gestützt.
In betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen können die
vorhandenen Kenntnisse durch die kooperierende Kanzlei Dr. Friederich,
Becker, Haack, Barthel ergänzt werden. Es können somit zeitnah durch Steuerberater
und Betriebswirte Liquiditätsrechnungen für Unternehmensfortführungen
erstellt und in der Fortführungsphase laufend überprüft werden.
Komplizierte Buchungsfragen können beantwortet, gegebenenfalls vernachlässigte
Lohn- und Finanzbuchhaltung aufgearbeitet und rückständige Jahresabschlüsse
und Steuererklärungen erstellt werden.
Neben der reinen Insolvenzverwaltung wird auch die Insolvenz- und Sanierungsberatung
angeboten. Basierend auf langjähriger Erfahrung sind wir in der
Lage, verschiedene Insolvenzszenarien aufzuzeigen und Handlungsalternativen
zu entwickeln.
Seit 2006 sind wir mit einer Zweigniederlassung für Insolvenzverwaltung
auch in Herten / Kreis Recklinghausen vertreten.
Josefstraße 18, 45699 Herten, Telefon (02366) 88028